AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

K1 Sports Brand GmbH

 

Januar 2022

 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Änderungen jeder Art sowie mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.

Der Inhalt und der Umfang übernommener Lieferverpflichtungen bestimmen sich ausschließlich nach der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung.

 

2. ANGEBOTE

Die in Angeboten genannten Preise und Lieferzeiten sind unverbindlich. Modelländerungen bleiben vorbehalten.

 

3. PREISE

Für unsere Lieferungen und Leistungen werden, die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

4. LIEFERUNG

Alle Lieferungen gehen ab Lager für Rechnung und Gefahr soweit auf Kosten des Bestellers. Wenn die Lieferung sich aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Die Wahl der Versandart bleibt ohne andere Bestimmung uns überlassen.

Vereinbarte Lieferzeiten bzw. Termine, die von uns nicht eingehalten werden, können gegen uns keinerlei Ansprüche begründen. Der Besteller hat im Verzugsfall die Möglichkeit zur schriftlichen Nachfristsetzung von 4 Wochen, verbunden mit Ablehnungsordnung. Läuft die Nachfrist fruchtlos ab, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Betriebsstörungen, Feuer, akuter Mängel an Rohstoffen oder Arbeitskräften, soweit alle Fälle höherer Gewalt entbinden uns – nach unserer Wahl – von der

Lieferverpflichtung oder von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist bzw. des vereinbarten Liefertermins.

 

5. ABNAHMEPFLICHT, MÄNGELRÜGE

Die angelieferte Ware ist vom Besteller abzunehmen, wenn sie keine erkennbaren wesentlichen Mängel aufweist. Vor der Übernahme ist die Ware zur Feststellung etwaiger Beschädigungen, verpackte Ware auch auf Beraubung, zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich beim Beförderer geltend zu machen und unter Anschluss der Schadenersatzansprüche gegen diesen anzuzeigen. Beanstandungen der Ausführung oder Güte der Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang bei uns schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Mangelfreie Ware ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.

 

6. ZAHLUNG

Unsere Rechnungen sind zahlbar

1. Innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserteilung mit 3% Skonto,

2. Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserteilung netto, ohne Abzug,

Vorgenannte Prozentsätze sind aus dem reinen Warenwert zu berechnen. Wenn der Besteller bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate in Verzug kommt, so wird der gesamte noch offene Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Gefährdung unserer Ansprüche wegen Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Bestellers. Die Erfüllung noch bestehender Lieferverpflichtungen kann in diesem Falle von der Vorauszahlung unserer gesamten Ansprüche abhängig gemacht werden. Wenn mehrere Rechnungen offen sind, werden Zahlungen jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir, sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Wechsel und Schecks gelten erst nach der Einlösung als Bezahlung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Alle Diskontspesen und Kosten dieser Papiere hat der Besteller zu tragen. Wir sind berechtigt, nach Ablauf von 35 Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum, Zinsen zu berechnen, ohne dass der Käufer ausdrücklich in Verzug gestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Wir sind berechtigt, aufzurechnen gegen sämtliche Forderungen, die dem Besteller gegen uns stehen.

 

G. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle – auch die bedingt künftig entstehenden – Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus den jeweiligen Geschäftsverbindungen haben, bezahlt sowie die dafür hergegebenen Schecks und Wechsel eingelöst sind. Sofern die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches, zulässig ist, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers sind wir berechtigt, die wieder in Besitz genommene Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der allgemeinen Kosten, die pauschal auf 25% des Verkaufserlöses oder Schätzwertes einschließlich Mehrwertsteuer festgelegt werden, und der tatsächlichen Rückzahlungskosten, wird dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt.

 

Die Vorbehaltsware hat der Besteller ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits in Höhe des Wertes (Bruttobetrag unserer Rechnung) an uns abgetreten. Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, einschließlich den künftig erst zu liefernden, werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wir nehmen die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendungen der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die bezeichneten Forderungen auf uns übergehen und in seinen Rechnungen und sonstigen Unterlagen der Name unseres Fabrikates aufgeführt wird. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen nicht ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Bestellers unberührt. Wir werden aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schulden der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, sowie den Schuldnern die Abtretung anzueignen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bedingungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in einer laufenden Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen sowie mit der Scheck- und Wechseleinlösung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit -nach unserer Wahl- freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigen, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen braucht, die selbst voll bezahlt sind. Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen.

 

H. HAFTUNGSBEDINGUNGEN

Wir leisten nur für die von uns als 1a-Ware gelieferten Artikel -auch für zugesicherte Eigenschaften- gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr. Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, sowie wenn nach unserer Entscheidung Instandsetzung oder Ersatzteillieferung nicht erfolgen kann. Anstelle eines mit einem Mangel behafteten Artikels wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Abnehmer gültigen Preis mit einem von uns festgestellten Nachlass geliefert, der dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware entspricht. Es steht uns jedoch auch wahlweise das Recht zu, diesen Nachlass in bar oder durch Gutschrift laufender Rechnung zu vergüten. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt, werden können, erfolgt nach unserer Wahl die Übernahme der dafür wachsenden Kosten. Die Haftung ist ausgeschlossen für Artikel, die von Fremden repariert, bearbeitet und/oder unsachgemäß behandelt worden sind, oder sofern

a) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt;

b) der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist.

Für alle Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache. Zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen sind unsere unmittelbaren Abnehmer und die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Händler berechtigt. Soweit solche von Verbrauchern angemeldet werden, erfolgt die Abwicklung über den Händler. Artikel, für die ein Gewährleistungsanspruch erhoben wird, müssen frankiert an unsere Anschrift eingesandt werden. Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders. Artikel, für die Ersatzleistungen gewährt worden sind, gehen in unser Eigentum über. Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht von der eigenen Prüfung, insbesondere der uns eingereichten Unterlagen, auch im Hinblick darauf befreit, ob Schutzrechte Dritter bestehen.

 

 

I. ALLGEMEINES

Gerichtsstand ist Montabaur. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es wird bekanntgegeben, dass wir Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.





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